Aus der Neuen Welt

New Haven’s Late Edition.

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Alabama

Juli 31st, 2008 · No Comments · Politik

Gestern sollte in Alabama eigentlich ein Mensch sterben, durch die Giftspritze, das ist hier meistens keine große Sache. Nicht in Connecticut, wo die Zeitungen das unter den vermischen Meldungen im dritten Buch melden und schon gar nicht in Alabama, über das man alles wissenswerte weiß, wenn man Forrest Gump gesehen hat. Trotzdem hat dieser Fall es in die New York Times und zu Spiegel Online geschafft.

Thomas Arthur ist dann doch nicht gestorben, weil der Supreme Court von Alabama mit fünf zu vier Stimmen entschieden hat, das man noch einmal über Schuld oder Unschuld Arthurs zu Gericht sitzen könnte. Grund ist das plötzliche Geständnis eines in seiner Seriosität nicht sicher einzuschätzenden Mannes, der wegen anderer Verbrechen bereits zu mehrfach lebenslänglicher Haft verurteilt ist und ebenfalls in Alabama im Gefängnis lebt. Kurios wird die Geschichte, weil Arthur auch dann nicht freigelassen werden würde, sollte seine Unschuld zum Beispiel durch einen DNA-Vergleich in einem neuen Verfahren bewiesen werden. Er hat unstrittigerweise noch einen anderen Menschen ermordet, und dafür sitzt er in jedem Fall lebenslänglich ein. Kurios ist auch, dass der Justizminister Alabamas bis zur letzten Minute alles daran setzte, Arthur umbringen zu lassen. Als dann klar war, dass die Richter das - wenn auch knapp - anders sahen, meldete seine Behörde kleinlaut, die DNA-Proben des Falles seien leider teilweise verloren gegangen.

Unabhängig von den Kuriositäten des Falles und unabhängig davon, ob ein Mann wie Arthur sympathisch ist oder nicht, zeigt der Fall doch eine der Hauptschwierigkeiten mit der Todesstrafe, die in den USA erstaunlich wenig Echo in der veröffentlichten Debatte findet: Ist die Todesstrafe erst einmal vollstreckt, gibt es kein Zurück mehr. So banal das ist, so schwerwiegend sollte diese Tatsache dennoch wiegen in einem Rechtssystem, das wie alle anderen Rechtssysteme fehleranfällig ist. In den USA wurden in den letzten Jahren Dutzende Häftlinge aus dem Todestrakt in die Freiheit entlassen, weil durch DNA-Tests ihre Unschuld belegt werden konnte. In jedem der Fälle war sich eine Jury hundertprozentig sicher, dass der Delinquent den Tod verdient hatte. In der veröffentlichten Diskussion geht es dennoch allzu häufig nur nach dem Prinzip Auge für Auge, Zahn für Zahn.

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